Anrechnung
fremder Lernleistungen (AfL)
Anrechnung fremder Lernleistungen (AfL) für Teilnehmende am Studiengang Anthroposophische Kunsttherapie, Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie mit den 7 von der OdA ARTECURA vorgegebenen Modulen als Zulassungsbedingung zur Höheren Fachprüfung (HFP) sowie für externe Kurs- oder Modulbesuchende.
Wer anderswo Lernleistungen erbracht hat, kann diese dokumentieren und dem Studiengang Kunsttherapie einem anerkannten Anbieter zur Überprüfung für die Anrechnung als «Anerkannte fremde Lernleistung» (AfL) vorlegen.
Wer einzelne Module, Teilabschlüsse, Prüfungsnachweise, Kursabschlüsse benötigt, weil er sie anderswo in einer Ausbildung zur Gestaltungs- und Maltherapeutin versäumt hat, kann diese im Studiengang Kunsttherapie nachholen.
Eingabe zur Überprüfung der AfL
Die Eingabe beim anerkannten Anbieter muss eine klare Auflistung der Anzahl der besuchten Lektionen, der Themen und der Lernziele sowie den klaren Nachweis enthalten über die Kurse/Stunden/Module, die bei einer anderen Anbieterorganisation absolviert worden sind. Der Nachweis kann erbracht werden mittels Kursbestätigung, Zeugnis, Bestätigung der Anzahl besuchter Stunden usw. Schriftliche Arbeiten können ebenfalls eingereicht werden, um als Teilkompetenznachweis anerkannt zu werden.
Die AfL sollte anschliessend mindestens einen Monat vor Beginn eines Moduls/Kurses dem Studiengang vorgelegt werden.