Studierende mit Schweizer Staatsangehörigkeit haben sich beim Einwohneramt ihres Wohnortes anzumelden.
Studierende aus EU/EFTA-Ländern benötigen keine Einreisebewilligung für die Schweiz. Sie müssen sich aber bei der Gemeinde ihres Wohnorts in der Schweiz anmelden, bevor sie zu studieren beginnen. Die folgenden Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:
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Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für nicht erwerbstätige Personen
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Kopie des gültigen Reisepasses
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Passfoto
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Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung
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Nachweis der Krankenversicherung, gültig für Studienaufenthalt in der Schweiz (Reiseversicherung gilt nicht)
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Nachweis von genügend finanziellen Mitteln für Lebenskosten und Studium (Unterstützungszahlungen, Bankauszug, Garantie einer Privatperson)
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Studienbestätigung des Studienganges (Kopie)
Studierende aus sonstigen Drittstaaten müssen rechtzeitig vor Studienbeginn Kontakt zur Schweizer Botschaft in ihrem Heimatland aufnehmen. Gemäss Angaben des Kantonalen Migrationsamtes müssen die Studierenden bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein Einreisegesuch stellen. Sie müssen dabei folgende Unterlagen vorlegen:
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Kopie des Reisepasses
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Passfotos
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Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung
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Nachweis der Krankenversicherung, gültig für Studienaufenthalt in der Schweiz (Reiseversicherung ist ungenügend), bestätigt vom Versicherer
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Nachweis der finanziellen Mittel, welche der/m Studierenden für wenigstens 6 Monate den Lebensunterhalt in der Schweiz erlauben (Unterstützungszahlungen, Bankauszug des eigenen Bankkontos, Garantie einer in der Schweiz lebenden Privatperson)
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Studienprogramm
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Studienbestätigung des Studienganges (Kopie)
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Arbeitsbewilligung, falls vorhanden
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Motivationsschreiben mit Angabe der bisherigen Ausbildung, Nutzen des Studiums in der Schweiz und Kontaktdaten der Familie im Heimatland (Notfallkontakt)
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Verpflichtungsschreiben, dass die Schweiz nach Ende des Studiums wieder verlassen wird (auch handschriftlich). Zwei Kopien dieser Dokumente werden für späteren Gebrauch benötigt (siehe «Anmeldung in der Schweiz»).
Die Schweizer Vertretung im Ausland wird die Einreiseerlaubnis ausstellen, sobald sie vom Schweizer Kanton dazu ermächtigt wird. Es ist mit einer Verfahrensdauer von wenigstens 8 Wochen zu rechnen. Auskunft zu den geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gibt auch das Bundesamt für Migration (BFM)
Tel: +41 (0)31 325 11 1; www.bfm.admin.ch
Anmeldung in der Schweiz
Nach der Einreise in die Schweiz müssen Studierende sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft bei der Gemeinde ihres Wohnorts anmelden; EU/EFTA-Staatsangehörige müssen sich vor Aufnahme des Studiums anmelden. Die Anmelderegularien sind kantonal verschieden.
Bei der Anmeldung haben Studierende aus Drittstaaten die gleichen Dokumente wie bei der Schweizer Botschaft vorzulegen, mit Ausnahme der letzten zwei. EU/EFTA-Staatsangehörige: siehe oben. Nach Studien-Ende besteht eine Abmeldepflicht. Detailinformationen zum Abmeldevorgang gibt das zuständige Gemeindeamt.
Der Kanton des Wohnorts stellt den Studierenden innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach Anmeldung eine Aufenthaltsbewilligung für ein Jahr aus. Die Gebühren betragen normalerweise zwischen CHF 140.– und CHF 300.–.
Wohnungswechsel
Eine Adressänderung hat der Studierende umgehend dem Sekretariat des Studienganges Kunsttherapie, Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie, der Gemeinde und der Post zu melden. Bei einem Adresswechsel innerhalb des laufenden Aufenthaltsjahres ist von den Studierenden bei der Gemeinde ein kostenpflichtiges Gesuch zur Umschreibung des Ausländerausweises zu stellen.
In einigen Fällen ist für Studierende ein etwaiger Nachzug von Angehörigen (Kindern oder Ehepartnern) in die Schweiz möglich. Dies ist frühzeitig mit dem Sekretariat des Studienganges Kunsttherapie, Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie abzuklären.
Krankenversicherung
In der Schweiz ist es obligatorisch, einer Krankenkasse anzugehören. Ausländische Studierende haben folgende Wahlmöglichkeiten:
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Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz
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Bei einem ausländischen Versicherer ist das beigefügte Formular ‹Bestätigung des ausländischen Versicherers zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz› zu unterzeichnen.
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Bei Besitz einer Europäischen Versicherungskarte kann beim Kanton des Wohnsitzes ein Befreiungsgesuch von der Krankenkassenpflicht eingereicht werden.
Arbeit während des Studiums
Die Arbeitssuche obliegt ausschliesslich den Studierenden. Informationen siehe www.bfm.admin.ch. Vor Aufnahme einer Arbeit benötigen ausländische Studierende zusätzlich zu ihrer Aufenthaltsbewilligung eine Arbeitsbewilligung. Der Arbeitgeber beantragt eine solche Bewilligung bei den kantonalen Behörden. Bis zum Erhalt ist eine Verfahrensdauer von 4–6 Wochen einzuplanen. Die Arbeitszeit für ausländische Studierende ist auf 15 Stunden pro Woche beschränkt. Für Studierende aus Drittstaaten besteht eine Sperrfrist von 6 Monaten, bevor eine Arbeitsaufnahme möglich ist. EU/EFTA-Staatsangehörigen kann die Erwerbstätigkeit jederzeit ungeachtet des Pensums bewilligt werden.
Rentenversicherung
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) sind wichtiger Teil der obligatorischen Schweizerischen Sozialversicherung. Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind verpflichtet, nach Vollendung des 20. Altersjahres einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von CHF 475.– an die Rentenversicherung zu entrichten, sofern nicht Beiträge von mindestens derselben Höhe durch einen Arbeitgeber einbezahlt werden. Nach Studienende ist der Verbleib der erworbenen Ansprüche abzuklären (Bundesamt für Sozialversicherungen,
Tel: +41 (0)31 322 90 11; www.ahv-iv.info).
Führerschein
Vor Ablauf eines Jahres muss der ausländische Führerschein in einen Schweizer Fahrausweis umgeschrieben werden. Ein eingeführtes Auto muss ebenfalls vor Ablauf des ersten Jahres mit einem Schweizer Autokennzeichen versehen sein.
Wohnungssuche
Die Organisation einer Wohnmöglichkeit während des Studiums liegt in der Verantwortung der Studierenden. Wohnmöglichkeiten in Privathäusern rund um das Goetheanum und in den nahegelegenen Ortschaften werden angeboten, sind aber selbstständig zu organisieren.